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Steckerbelegung
Kabelfarben im Stecker (nach DIN) bei 7-poligem Stecker
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Blinker links
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1
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L
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gelb
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Nebelleuchte
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2
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54g
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blau
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Masse
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3
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31
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weiß
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Blinker rechts
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4
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R
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grün
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Licht rechts
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5
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58R
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braun
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Bremsleuchten
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6
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54
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rot
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Licht links
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7
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58L
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schwarz
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bei 13-poligem Stecker
Führerschein für Drehschemelanhänger
Mit der Einführung des EU-Führerscheins 1999 wurde die Einschränkung auf die Anzahl der Achsen, bzw. auf den Achsabstand aufgehoben.
Führerscheinneulinge benötigen zum Fahren eines Drehschemelanhängers die Klasse BE. Weiter können Drehschemelanhänger auch mit der alten Klasse 3 gefahren werden, wenn dieser auf den neuen EU-Führerschein umgeschrieben ist.
Tempo 100 auf Autobahnen u. Kraftfahrstraßen
Welche Voraussetzungen muß Ihr Gespann erfüllen? Was müssen Sie tun, um 100 km/h fahren zu dürfen?
Seit wann?
Am 22.10.1998 ist diese Ausnahmeverordnung offiziell in Kraft getreten, daß heißt Tempo 100 ist für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Welche Gespanne sind Tempo 100 fähig?
- Gespanne deren Zugfahrzeug ein Personenkraftwagen ist, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges 3,5t nicht überschreiten darf.
- Gespanne deren Zugfahrzeug ein mehrspuriges Kraftfahrzeug ist, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges 3,5t nicht überschreiten darf.
- Achtung: Diese Obergrenze von 3,5t bezieht sich immer auf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges, d. h. das Gesamtgewicht des ganzen Zuggespannes kann weit über 3,5t liegen
Voraussetzungen für Tempo 100 beim Zugfahrzeug
- ABS ist erforderlich
- Es werden nur Züge zugelassen.
Voraussetzungen für Tempo 100 bei Anhänger
- Reifen für min. 120 km/h ausgelegt = Geschwindigkeitskategorie L und müssen jünger als sechs Jahre sein
- Gebremste Anhänger müssen einen hydraulischen Achsstoßdämpfer haben
- Ungebremste Anhänger jedoch nicht.
- Das Massenverhältnis X zwischen der zulässigen Gesamtmasse (Gesamtgewicht) des Anhängers und der Leermasse (=Leergewicht) des Zugfahrzeuges darf höchstens betragen:
bei ungebremsten Anhängern
Alle Anhänger X = 0,3
bei gebremsten Anhänger
Wohnwagen X = 0,8 Andere Anhänger X = 1,1
- Das neu berechnete Gesamtgewicht des Anhängers für Tempo 100 darf nicht:
a) die bisher eingetragene Anhängelast im Kfz. Schein überschreiten b) muß immer kleiner oder gleich sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges.
Beispiel:
Audi A4 Avant 1,8 zul. Gesamtgewicht 1815 kg Leergewicht 1340 kg
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80 km/h ungebremst, Gesamtgewicht bisher eingetragen
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80 km/h gebremst Gesamtgewicht bisher eingetragen
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100 km/h ungebremst Faktor 0,3 Gesamtgewicht neu
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100 km/h gebremst, Wohnwagen Faktor 0,8 Gesamtgewicht neu
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100 km/h gebremst, andere Anhänger Faktor 1,1 Gesamtgewicht neu
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670 kg
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1200 kg
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1340 x 0,3 = neu 402 kg GG
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1340 x 0,8 = neu 1072 kg GG
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1340 x 1,1 = 1474 kg = mehr als beim PKW eingetragen, deshalb zurück auf 1200 kg
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TÜV / Dekra
Das Gespann muß beim amtlich anerkannten Sachverständigen ( z. B. TÜV, DEKRA) vorgestellt werden. Bei Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen, erhalten Sie dort eine Bestätigung für Tempo 100.
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